dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Wenn man etwas besitzt, hat man im ungangssprachlichen Sinn etwas (käuflich) erworben, oder auch etwas vererbt bekommen. Über seinen eigenen Besitz kann jeder frei verfügen.
Nicht zu verwechseln ist der Begriff mit dem des Eigentums.
"Eigentum bezeichnet ein rechtliches oder normatives Verhältnis von Personen oder Institutionen zu einem oder mehreren Objekten im Sinne eines Verfügungsrechtes."
In unserem Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe häufig fälschlicher Weise gleichgesetzt. Im juristischen Fachjargon werden sie jedoch streng getrennt.
Wenn ich Christiane beispielsweise einen Film leihe, dann ist es vorübergehend im Besitz Christianes, dennoch ist es noch mein Eigentum!
Umgangssprachlich verwendet man den Begriff Eigentum auch, um ein Objekt seines Eigentums zu bezeichnen:
z.B. würde ich zu einer *piep* sagen:
"Florian ist MEIN Eigentum." :-)
Diese beiden Begriffe...
Wenn man etwas besitzt, hat man im ungangssprachlichen Sinn etwas (käuflich) erworben, oder auch etwas vererbt bekommen. Über seinen eigenen Besitz kann jeder frei verfügen.
Nicht zu verwechseln ist der Begriff mit dem des Eigentums.
"Eigentum bezeichnet ein rechtliches oder normatives Verhältnis von Personen oder Institutionen zu einem oder mehreren Objekten im Sinne eines Verfügungsrechtes."
In unserem Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe häufig fälschlicher Weise gleichgesetzt. Im juristischen Fachjargon werden sie jedoch streng getrennt.
Wenn ich Christiane beispielsweise einen Film leihe, dann ist es vorübergehend im Besitz Christianes, dennoch ist es noch mein Eigentum!
Umgangssprachlich verwendet man den Begriff Eigentum auch, um ein Objekt seines Eigentums zu bezeichnen:
z.B. würde ich zu einer *piep* sagen:
"Florian ist MEIN Eigentum." :-)